Der Hygieneplan für die Zahnarztpraxis

Der Hygieneplan, auch Hygienehandbuch genannt, in der Zahnarztpraxis dient dazu, die Einhaltung von Hygienestandards und -maßnahmen sicherzustellen, um die Gesundheit und Sicherheit der Patienten und des Personals zu gewährleisten und Infektionen vorzubeugen. Der Hygieneplan enthält interne Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, wie z. B. Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und zur Entsorgung von Abfällen.

Durch die regelmäßige Überprüfung des Hygieneplans auf Aktualität wird sichergestellt, dass die Hygienemaßnahmen in der Zahnarztpraxis den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Regel ist hierfür die hygienebeauftragte Person verantwortlich. Der Hygieneplan ist wichtiger Bestandteil des Hygienemanagements in der Zahnarztpraxis.

Grundlegende Aufgaben des Hygieneplans für Ihre Praxis

In der Zahnarztpraxis fallen vielfältige Aufgaben an, die entweder alle Mitarbeiter gleichermaßen leisten müssen oder die in den Verantwortungsbereich benannter Mitarbeiter fallen. Im Hygieneplan muss daher festgehalten werden, welche Mitarbeiter welche Aufgaben übernehmen. Beispiele hierfür sind die hygienebeauftragte Person oder die Verantwortlichen für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten.

Klassische Bereiche samt Verantwortlichen:

  • Beschreibung des Verantwortungsbereichs: Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der im Hygieneplan festgelegten Hygienemaßnahmen.
  • Hygienemaßnahmen: Festlegung von spezifischen Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten, Abfallentsorgung, persönliche Schutzausrüstung etc.
  • Schulung und Unterweisung: Festlegung von Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie die Hygienevorschriften verstehen und einhalten.
  • Überwachung und Kontrolle: Festlegung von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu überprüfen und sicherzustellen.
  • Notfallpläne: Festlegung von Maßnahmen im Falle von Notfällen oder Ausbrüchen von Krankheiten, um angemessen reagieren zu können.

Erstellung des Hygieneplans

Um die oben genannten Bereiche optimal im Hygieneplan umzusetzen, müssen Sie Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften besitzen, z. B. der aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Institutes oder des Medizinprodukterechts. Ferner sind spezielle Schulungen zu den einzelnen Hygienemaßnahmen oder auch zu Risiken bzw. der Risikobewertung in der Zahnarztpraxis wichtig. Der Hygieneplan muss regelmäßig überprüft werden. Eine Anpassung ist erforderlich, wenn sich relevante Gesetze, Richtlinien oder Empfehlungen ändern oder wenn praxisintern größere Veränderungen stattfinden.

Die Standards zum Infektionsschutz oder den klassischen Hygienemaßnahmen wie der Händehygiene ändern sich jedoch nur selten grundlegend. Im Folgenden sind hierzu die relevanten Informationen zusammengetragen.

Händehygiene

Die Händehygiene in der Zahnarztpraxis ist von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beiträgt, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern zu schützen. Durch eine korrekte Händehygiene können Infektionen und Krankheiten, die durch Keime wie Bakterien, Viren oder Pilze übertragen werden, reduziert werden.


Desinfektion der Hände mit Händedesinfektionsmittel

  1. Desinfektionsmittel in die hohle, trockene Hand geben und beide Handflächen gegeneinander reiben.
  2. Rechte Handfläche über linken Handrücken und linke Handfläche über rechten Handrücken legen und kreisend bewegen.
  3. Handfläche auf Handfläche legen. Die Finger beider Hände verschränken und wieder öffnen.
  4. Hakengriff mit verschränkten Fingern einnehmen. Den Griff abwechselnd lockern und wieder festhalten.
  5. Kreisendes Reiben des linken Daumen in der geschlossenen rechten Hand und umgekehrt.
  6. Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche kreisend bewegen und umgekehrt.

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Händewaschen mit Wasser und Waschlotion


  1. Benetzen Sie Ihre Hände mit Wasser.
  2. Geben Sie ausreichend Waschlotion auf Ihre Hände.
  3. Reinigen Sie Ihre Hände gründlich für mindestens 20 Sekunden, um alle Oberflächen der Hände, Finger und Nägel ausreichend zu säubern.
  4. Vergessen Sie nicht, die Handrücken, die Zwischenräume der Finger, die Nagelbetten und die Handgelenke gründlich zu waschen.
  5. Spülen Sie Ihre Hände unter fließendem Wasser gründlich ab.
  6. Trocknen Sie Ihre Hände mit einem Einweghandtuch ab.
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Die persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in einer Zahnarztpraxis umfasst verschiedene Schutzausrüstungsgegenstände, die dazu dienen, das Personal vor Verletzungen, Infektionen und anderen Gesundheitsgefahren zu schützen. Zu den typischen Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung in einer Zahnarztpraxis gehören:

Zahnaerztin mit Zahnarzt-Schutzkleidung


  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz: Zum Schutz der Augen vor Spritzern, Tröpfchen und potenziellen Verletzungen während zahnärztlichen Behandlung.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Atemschutzmaske: Zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern durch Aeorosole während der Behandlung.
  • Handschuhe: Einweghandschuhe aus Latex oder Nitril, um eine direkte Kontamination der Haut mit potenziell infektiösem Material zu verhindern.
  • Schutzkittel oder Laborkittel: Zum Schutz der Arbeitskleidung vor Verschmutzung und Kontamination mit biologischen Materialien.

Geräte und Instrumente reinigen, desinfizieren und sterilisieren

Die Geräte- und Instrumentenaufbereitung in der Zahnarztpraxis ist ein integraler Bestandteil des Hygienemanagements, um die Übertragung von Infektionen zu verhindern und die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten. Die Instrumentenaufbereitung umfasst die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von wiederverwendbaren Instrumenten, während Artikel zur Einmal-Verwendung nach Gebrauch entsorgt werden. Die zentralen Aspekte der Geräte- und Instrumentenaufbereitung in der Zahnarztpraxis sollten allen Mitarbeitern bekannt sein. Insbesondere die für diese Hygienemaßnahmen verantwortliche Person muss bestens mit den Prozessen vertraut sein und entsprechende Schulungen absolvieren. Zu den Instrumenten, die in einer Zahnarztpraxis aufbereitet werden, gehören unter anderem: Zangen, Spiegel, Sonden, Bohrer, Übertragungsinstrumente und spezielle Instrumente für chirurgische Eingriffe.


Instrumentenaufbereitung


Die Instrumentenaufbereitung erfolgt in mehreren Schritten: Vorreinigung, Reinigung und Desinfektion und wo erforderlich Sterilisation.

  • Vorreinigung: Grobe Verschmutzungen und Rückstände werden von den Instrumenten entfernt, bevor sie in die Reinigung gehen.
  • Reinigung und Desinfektion: Die Instrumente werden gründlich manuell oder maschinell gereinigt und desinfiziert. Hier kommen z. B. Ultraschallgeräte, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte in der Zahnarztpraxis zum Einsatz.
  • Sterilisation: Wo erforderlich werden die gereinigten und desinfizierten Instrumente werden anschließend im Autoklav sterilisiert.
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Einmal-Gebrauchsartikel


Einmal-Gebrauchsartikel in der Zahnarztpraxis umfassen beispielsweise: Mundspülbecher, Spritzen, Tupfer, Handschuhe, Masken, Absaugkanülen, Einmalinstrumente und andere Artikel, die nach einmaliger Verwendung entsorgt werden müssen. Einmal-Gebrauchsartikel, wie z.B. Einmalhandschuhe sind wichtig, um eine gute Hygienepraxis zu gewährleisten.

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Reinigung und Desinfektion von Flächen

Die Flächenreinigung und -desinfektion in einer Zahnarztpraxis trägt dazu bei Infektionen zu vermeiden und damit Personal und Patienten zu schützen. Die Maßnahmen umfassen die Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Bodenbelägen, Möbeln und anderen Gegenständen in den Behandlungsräumen, Warte-bereichen, Laboren und anderen Räumen der Zahnarztpraxis.

Zahnartzhelferin in Schuztkleidung beim Oberflächen desinfekzieren


Zentrale Themen der Flächenreinigung und -desinfektion


  • Reinigungs- und Desinfektionsplan: Im Reinigungs- und Desinfektionsplan wird festgelegt, welche Oberflächen und Gegenstände in der Zahnarztpraxis regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden müssen und welche Mittel und Verfahren werden verwendet.
  • Frequenz von Reinigung und Desinfektion: Die Frequenz hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Nutzung der Räume, dem Patientenaufkommen und den individuellen Hygienerichtlinien der Praxis ab. Behandlungsräume und Wartebereiche sollten mindestens täglich gereinigt bzw. desinfiziert werden.
  • Verfahren: Bei der Flächenreinigung und -desinfektion sollte beachtet werden:
    • Alle Oberflächen, einschließlich Arbeitsflächen, Behandlungsstühle, Tische, Schränke und Türgriffe, sollten mit einem geeigneten Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel gereinigt und desinfiziert werden. Frequenz und Verfahren werden im Hygieneplan sowie dem Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegt.
    • Die Böden sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um Schmutz und Keime zu entfernen.
  • Verwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: Es ist wichtig, dass geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden, die wirksam gegen Krankheitserreger sind und gleichzeitig die Materialien nicht beschädigen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Alle Mitarbeiter, müssen in den richtigen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren und -techniken geschult werden, um eine effektive und hygienische Hygienemaßnahme sicherzustellen.

Verordnungen und rechtliche Vorgaben als Basis für einen Hygieneplan

Es gibt verschiedene rechtliche Quellen und Behördenvorgaben, die die Erstellung und Umsetzung eines Hygieneplans regeln. Folgende Beispiele geben einen guten Überblick zu den gängigsten Verordnungen, die Sie zurate ziehen können.

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das Infektionsschutzgesetz regelt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es enthält Bestimmungen zur Hygiene in medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Bereichen.
  • Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI): Das RKI veröffentlicht Richtlinien und Empfehlungen zur Infektionsprävention, die bei der Erstellung von Hygieneplänen berücksichtigt werden sollten.
  • Hygieneverordnungen der Bundesländer: Die einzelnen Bundesländer erlassen Hygieneverordnungen, die spezifischen Anforderungen an die Hygiene in bestimmten Bereichen festlegen.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Es enthält Bestimmungen zur Arbeitsplatzhygiene und zum Arbeitsschutz.
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Die MPBetreibV regelt den Betrieb von Medizinprodukten und enthält auch Vorschriften zur Hygiene in zahnmedizinischen Einrichtungen.
  • Biostoffverordnung (BioStoffVO): In der Biostoffverordnung wird der Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen (BA) geregelt, die auch als Biostoffe bezeichnet werden. Zentrales Anliegen der Verordnung sind Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, die mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten.
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (TRBA/BRG 250): Der aktuelle Stand der Technik rund um die Themen Arbeitshygiene und -medizin wird in den „Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA) festgehalten. Diese werden vom „Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe“ (ABAS) erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt.

Allgemeiner Infektionsschutz – Umgang mit speziellen Erregern

Bakterien, Viren und Co. sind mit den klassischen Verhaltensregeln wie der Händehygiene, durch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und weiteren Maßnahmen zu bekämpfen. Allerdings kann es immer Fälle geben, in denen ein besonderer Schutz erforderlich ist – auch in der Zahnarztpraxis. Die Corona-Pandemie hat dieses Thema auch bei der breiten Bevölkerung ins Bewusstsein gerückt.

Hilfreiche Handlungsanweisungen für solche Sonderlagen liefert das Robert Koch-Institut (RKI).

Die richtige Abfallentsorgung in der Zahnarztpraxis

In einer Zahnarztpraxis fallen verschiedene Arten von Abfällen an, die je nach Art unterschiedlich entsorgt werden müssen. Die Abfallentsorgung in der Zahnarztpraxis unterliegt gesetzlichen Vorschriften und Hygienerichtlinien, um die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern sowie die Umwelt zu schützen.

  • Müllentsorgung: Der Müll muss regelmäßig entsorgt und die Müllbehälter sollten gereinigt werden, um Gerüche und Keimübertragung zu vermeiden.
  • Infektiöser Abfall: Dazu gehören kontaminierte Einmalartikel wie Spritzen, Kanülen, Tupfer, Handschuhe und andere Materialien, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sind. Infektiöser Abfall muss in speziellen, bruchsicheren und dicht verschlossenen Behältern gesammelt und anschließend fachgerecht entsorgt werden.
  • Restmüll: Hierzu gehören Abfälle wie Verpackungsmaterialien, nicht kontaminierte Einmalartikel, Papier, Kunststoffe und andere nicht infektiöse Abfälle. Restmüll wird in entsprechend gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von den örtlichen Entsorgungsunternehmen abgeholt und entsorgt.
  • Altmedikamente: Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente sollten getrennt gesammelt und über spezielle Sammelstellen oder Apotheken entsorgt werden, um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.
  • Chemikalien: Verbrauchte Chemikalien, Entwicklerlösungen, Fixierer und andere chemische Substanzen, die bei zahnärztlichen Behandlungen verwendet werden, müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Herstellerangaben entsorgt werden. Oftmals erfolgt die Entsorgung ebenfalls über spezialisierte Entsorgungsunternehmen oder über Sondermüllsammlungen.
  • Elektronikschrott: Alte elektronische Geräte wie Röntgengeräte, Behandlungseinheiten oder andere elektronische Ausrüstung, die nicht mehr verwendet wird, müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Entsorgung von Elektronikschrott entsorgt werden.

Amalgam, als ein spezieller Abfall, ist eine Legierung aus Quecksilber (rund 50 %) und verschiedenen Metallen, die in der Zahnmedizin für Füllungen verwendet wird. Ab 2025 wird Amalgam EU-weit als Füllstoff verboten sein. Bei verschiedenen Behandlungen fällt das Material jedoch als Abfall an – auch gezogene Zähne mit solch einer Füllung zählen dazu. Mit Hilfe von Amalgamabscheidern wird das bei der Behandlung anfallende giftige Material gesammelt. Die Behälter werden von einer Fachfirma abgeholt und die Entsorgung muss genau protokolliert werden. Diese Informationen müssen mehrere Jahre aufbewahrt werden und sind beispielsweise bei einer Praxisbegehung vorzuzeigen.

Erstellung des Hygieneplanes


Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Hygieneplanes/-handbuches brauchen, kontaktieren Sie uns gerne. Kaniedenta hat deutschlandweit 60 Medizinprodukteberater, die Sie gerne beim Thema Hygiene in der Zahnarztpraxis unterstützen.


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