
Die Praxisbegehung: die Überprüfung der Zahnarztpraxis
Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben hat in der Zahnarztpraxis in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie dient der Patientensicherheit und dem Arbeitsschutz und liegt in der Verantwortung des Praxisinhabers.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird behördenseitig durch sogenannte Praxisbegehungen überprüft. Zur Sicherung der Qualität in der Zahnarztpraxis können diese Statuserhebungen auch intern oder von anderen Fachleuten durchgeführt werden, u. a. zum Zweck der Vorbereitung auf eine behördliche Überprüfung.
Was ist das Ziel der Praxisbegehung?
Im Zuge einer Praxisbegehung kontrollieren Behörden und andere Stellen z. B. die Zahnärztekammern, ob die Sicherheit der Patienten und Praxismitarbeiter in der Zahnarztpraxis gewährleistet ist. Je nachdem, welche Behörde sich anmeldet und je nach Größe und Leistungsspektrum der Zahnarztpraxis werden dabei unterschiedliche Aspekte in unterschiedlichen Intensitäten geprüft. Hierzu gehören zum Beispiel
- Die Einhaltung von Hygienevorschriften
- Der Umgang mit Medizinprodukten und deren Aufbereitung
- Die Abfallentsorgung
- Die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Einhaltung von Hygienevorschriften
In der Zahnarztpraxis sind zum Schutz von Patienten und Personal vielfältigste hygienische Maßnahmen umzusetzen. Dies erfolgt in aller Regel durch die Einhaltung der in der Zahnarztpraxis festgelegten Hygienestandards. Hygienestandards sind verankert im Hygieneplan, der Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten enthält. Hierzu gehört zum Beispiel die richtige Durchführung der Reinigung und Desinfektion von Flächen im Behandlungsbereich. Der Hygieneplan ist somit ein zentrales Dokument, wenn es um die Einhaltung von Hygienevorschriften geht. Das Vorhandensein eines Hygieneplans wird häufig im Rahmen einer Praxisbegehung überprüft, oft auch die Aktualität und Richtigkeit der einzelnen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
Umgang mit Medizinprodukten und deren Aufbereitung
Der richtige Umgang mit Medizinprodukten und wo erforderlich deren Aufbereitung, also die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, wirken sich direkt auf die Patientensicherheit in der Praxis aus. Die richtige Aufbereitung der Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis ist wichtig für den Patientenschutz, da Fehler bei der Aufbereitung Quelle von Infektionen bei Patienten sein können. Deshalb werden die Abläufe und die zugehörige Dokumentation oft im Rahmen der Praxisbegehung überprüft. Die zugehörigen Arbeitsanweisungen sind in der Regel im Hygieneplan hinterlegt.
Die Abfallentsorgung ist ein wichtiger Punkt während der Praxisbegehung
Jede Zahnarztpraxis ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung der medizinischen Abfälle verpflichtet, dies wird im Rahmen von Praxisbegehungen überprüft. Hinzu kommt die richtige Dokumentation über die Entsorgung für die als gefährlich eingestuften Abfälle, zu denen zum Beispiel Amalgam gehört, die ebenfalls Gegenstand der Prüfung bei der Praxisbegehung sein kann.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden im Rahmen der Praxisbegehung geprüft
Die Sicherheit des Personals ist in der Zahnarztpraxis genauso wichtig wie die Sicherheit der Patienten und deshalb werden auch diese Maßnahmen bei einer Praxisbegehung überprüft. In jeder Zahnarztpraxis sind im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und die notwendigen G-Vorsorgen bzw. G-Untersuchungen z. B. G24 und G42 durchzuführen. Für infektionsgefährdetes Personal sind regelmäßig die relevanten Schutzimpfungen anzubieten. Allen Mitarbeitern in der Zahnarztpraxis muss persönliche Schutzausrüstung, wie z. B. Schutzkittel, Mund-Nasenschutz und Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt werden.
Wie läuft eine Praxisbegehung ab?
Behördliche Praxisbegehungen in der Zahnarztpraxis laufen üblicherweise wie folgt ab:
- Terminankündigung und Anforderungen von Unterlagen
Praxisbegehungen ohne besonderen Anlass werden in der Regel im Vorfeld schriftlich angekündigt, damit bleibt Zeit zur Vorbereitung auf den Termin. Häufig wird ein sogenannter Selbstauskunftsbogen mit versendet, diesen muss der Inhaber der Zahnarztpraxis im Vorfeld der Praxisbegehung ausfüllen und zusammen mit ebenfalls angeforderten Unterlagen innerhalb einer angegebenen Frist an die Behörde zurückschicken. Nur wenn akute Gefahr im Verzug ist, erfolgen Praxisbegehungen unangekündigt. - Vorbesprechung
Am Tag der Praxisbegehung findet zu Beginn eine Vorbesprechung in den Räumlichkeiten der Zahnarztpraxis statt. Bei dieser Besprechung müssen die Verantwortlichen für die einzelnen Aufgabengebiete, etwa die für die Aufbereitung von Medizinprodukten verantwortliche Person, sowie der Praxisinhaber anwesend sein. In der Vorbesprechung wird allen Anwesenden der Ablauf der Praxisbegehung erläutert. - Besichtigung der Praxisräume
Im Anschluss an die Vorbesprechung werden die Praxisräume der Zahnarztpraxis gemeinsam besichtigt und Mitarbeiter zu verschiedenen Abläufen befragt zum Beispiel zur Händehygiene, der Reinigung und Desinfektion von Flächen und der Aufbereitung von Instrumentarien. Auch zugehörige Unterlagen werden im Rahmen der Besichtigung geprüft. - Abschlussbesprechung
Die Praxisbegehung endet in der Zahnarztpraxis mit einem Abschlussgespräch. Hier wird die Praxisbegehung zusammengefasst und meist schon erste Verbesserungsvorschläge ausgesprochen. - Protokoll der Praxisbegehung
Nach jeder behördlichen Praxisbegehung erhält die Zahnarztpraxis ein Protokoll. Hier sind, sofern vorhanden, Mängel aufgeführt und auch Hinweise und Empfehlungen, wie diese beseitigt werden können. Grobe Mängel müssen unverzüglich nach der Praxisbegehung beseitigt werden, alle anderen bis zu einer von der Behörde im Protokoll angegebenen Frist. Die Beseitigung der Mängel muss vom Inhaber der Zahnarztpraxis aktiv an die Behörde gemeldet werden. Für Praxisbegehungen erheben Ämter in der Regel eine Gebühr.
Wie lange dauert eine Praxisbegehung?
Die Dauer einer Praxisbegehung hängt von vielen Faktoren ab. Hier wären zum einen Größe und Ausstattung sowie die Art der Eingriffe zu nennen, die in der Zahnarztpraxis durchgeführt werden. In einer Zahnarztpraxis, die umfassend chirurgisch arbeitet, wird die Praxisbegehung vermutlich länger dauern als bei einem nicht invasiv arbeitenden Kieferorthopäden.

Wie kann man sich auf eine Praxisbegehung vorbereiten?
Es ist sinnvoll, sich in Ruhe auf die Praxisbegehung vorzubereiten und diese vielleicht auch im Vorfeld des Termins zu simulieren. Nachfolgend haben wir Ihnen wesentliche Punkte aufgeführt.
Der Selbstauskunftsbogen, der häufig von der prüfenden Institution im Vorfeld der Praxisbegehung an die Zahnarztpraxis verschickt wird, gibt hier schon wesentliche Hinweise, insbesondere, welche Unterlagen bei der Praxisbegehung vorhanden sein sollten. Hierzu gehören zum Beispiel der individualisierte Hygieneplan, der auf dem aktuellen Stand sein sollte, eine Desinfektions- und Reinigungsplan oder die Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte.
Prüfende Institutionen nutzen Checklisten, in der die Funktionsbereiche aufgeführt sind, die bei der Praxisbegehungen besichtigt werden. Neben der Prüfung der notwendigen Unterlagen sind dies meist die Bereiche, die wir Ihnen nachfolgend aufgeführt haben. Pro Bereich sind zur besseren Verständlichkeit Beispiele aufgeführt, was konkret geprüft werden könnte. Der tatsächliche Umfang ist größer und Schwerpunkte der Überprüfung von der jeweiligen prüfenden Institution und den Prüfern abhängig.
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
Hier kann geprüft werden, ob ausreichend persönliche Schutzausrüstung in der Zahnarztpraxis vorgehalten wird, wie diese aufbewahrt wird und wie deren Aufbereitung erfolgt.

Händehygiene
Im Bereich der Händehygiene geht es unter anderem um die Ausstattung der Handwaschplätze der Zahnarztpraxis in den Funktionsräumen, die Fragestellung, ob Händedesinfektionsmittel umgefüllt werden oder ob Händedesinfektionsmittel VAH gelistet sind.

Aufbereitung der Medizinprodukte
Der Aufbau und die Gestaltung der Räumlichkeiten, in denen in der Zahnarztpraxis aufbereitet wird, können ebenso Gegenstand der Praxisbegehung sein wie die Organisation der Aufbereitung. Geprüft wird hier unter anderem, ob es Standardarbeitsanweisungen zur Aufbereitung gibt und ob diese befolgt werden. Außerdem wird kontrolliert, ob Angaben der Hersteller von Medizinprodukten oder Desinfektionsmitteln bei der Aufbereitung berücksichtigt werden oder ob erforderliche Routineprüfungen an Geräten wie z. B. RDG oder Autoklav durchgeführt und dokumentiert werden. In der Regel wird auch geprüft, ob der gesamte Aufbereitungsprozess validiert ist.

Flächendesinfektion und -reinigung
Die VAH-Listung der Desinfektionsmittel, die Desinfektion und Reinigung der Flächen entsprechend den Vorgaben im Desinfektions- und Reinigungsplan und die Fragestellung, ob die Flächendesinfektion ordnungsgemäß erfolgt, sind häufig die Punkte, die bei der Praxisbegehung in der Zahnarztpraxis überprüft werden. Ordnungsgemäß an dieser Stelle bedeutet zum Beispiel, dass Sprühen nur im Bereich unzugänglicher Flächen erlaubt ist.

Neben den oben genannten Bereichen kann im Rahmen der Praxisbegehung auch der richtige Betrieb von Dentaleinheiten, die Überprüfung des Trinkwassers, der Umgang mit Medikamenten und nicht zuletzt der Bereich der Personalschulungen geprüft werden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Begehung oder einen individuellen Hygieneplan brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie vor Ort.
Zahnarzt-Praxisbegehung
Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer Praxisbegehung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne. Kaniedenta hat deutschlandweit 60 Medizinprodukteberater, die Sie gerne beim Thema Begehung in der Zahnarztpraxis unterstützen.